Pressemitteilung
17.01.2019

Politik muss Gentechnikrecht modernisieren

Im Juli 2018 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass neue und innovative Züchtungsmethoden wie CRISPR/Cas9 unter das bestehende Gentechnikrecht aus den Neunziger Jahren fallen und somit streng zu regulieren seien.

Wissenschaft

„Das EuGH-Urteil beendet quasi die anwendungsbezogene Forschung der modernen Pflanzenbiotechnologie in der Europäischen Union. Forschen ist zwar weiterhin möglich, oft sogar mit finanzieller staatlicher Unterstützung, doch die Erkenntnisse sind nicht mehr umsetzbar. Junge und talentierte Wissenschaftler werden Europa daher den Rücken kehren und die Biowissenschaften intellektuell ausbluten. Damit verkommen europäische Forschungsgelder zur Entwicklungshilfe für die USA oder China“, so Prof. Dr. Klaus-Dieter Jany, Vorstand des Wissenschaftlerkreises Grüne Gentechnik. Vor diesem Hintergrund wandten sich am 26. November 2018 130 Wissenschaftler in einem offenen Brief an die Bundesministerinnen für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, sowie Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner. Darin forderten sie die Politik zu einem fachübergreifenden und ergebnisoffenen Dialog auf. Den Brief haben mittlerweile mehr als 300 Wissenschaftler unterzeichnet.

Pflanzenzüchtung

„Die pauschale Bewertung, dass Pflanzen aus neuen Züchtungsmethoden gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind, halte ich für fachlich falsch. Zudem ist das EuGH-Urteil in der Praxis nicht umsetzbar“, so Dr. CarlStephan Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter (BDP). Der BDP fordert daher, dass die Gesetzgebung so angepasst wird, dass sie wissenschaftlichen Erkenntnissen und neuesten Entwicklungen in der Pflanzenzüchtung Rechnung trägt.

Wirtschaft

Deutschland und die Europäische Union importieren jedes Jahr große Mengen Getreide, Soja und proteinhaltige Futtermittel, um den heimischen Bedarf zu decken. In vielen Erzeugerländern außerhalb der Europäischen Union sind die neuen Züchtungsmethoden jedoch bereits Alltag und werden nicht reguliert. Das heißt, so erzeugte Produkte lassen sich von natürlichen Mutationen nicht mehr unterscheiden und müssen häufig auch nicht gekennzeichnet werden. Für Einfuhren in die Europäische Union gilt jedoch eine Kennzeichnungspflicht. Rückverfolgbarkeit und gerichtsfeste Nachweisverfahren existieren derzeit nicht. „Das EuGH-Urteil birgt enorme Risiken für Importware und Marktteilnehmer. Wird politisch nicht gegengesteuert, koppelt sich Europa über kurz oder lang von den Agrarmärkten der Welt ab“, so Stefan Vogel, Leiter Agrarmarktanalyse bei der Rabobank.

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