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16.11.2020

Der internationale Agrarhandel braucht Rechtssicherheit bei neuen Züchtungstechniken

Herr Thering, Sie leiten die HaBeMa, ein bedeutendes überregionales Handels- unternehmen für Futtermittel, Mischfutter und Getreide mit Sitz im Hamburger Hafen. Welche Bedeutung haben aus Ihrer Sicht züchterisch optimierte Pflanzen in der globalen Agrarproduktion und im internationalen Handel?

Züchterisch optimierte Pflanzen und ihre Erzeugnisse können Vorteile hinsichtlich Ertrag und Qualität bringen. Und letztlich geht es genau darum: den Nutzen, den wir von ihnen haben. Pflanzen mit Resistenzen, beispielsweise gegen Überschwemmungen und Trockenheit, bieten Landwirten angesichts des Klimawandels ökonomische Sicherheit und können zusätzlich die globale Nahrungsmittelversorgung verbessern. Im internationalen Handel wird die Ware nach Qualitätskriterien beurteilt wie Fremdbesatz, Feuchtigkeit, Proteingehalt etc; Commodities nach Sorten beziehungsweise Herkünften zu trennen steht nicht so sehr im Vordergrund. Auch zeigen nationale Verbraucherwünsche nur begrenzten Einfluss auf globale Commodity-Märkte.

Inwieweit nehmen Sie Hürden bei EU-Importen aus Drittländern wahr, die auf rechtliche Unsicherheiten nach dem EuGH-Urteil vor zwei Jahren zurückzuführen sind

In weltweit wichtigen Getreideproduktionsländern, wie den USA oder Brasilien, unterliegen Genom-editierte Pflanzen ohne artfremdes genetisches Material keiner GVO-Regulierung. Zum Teil werden hier Sorten, die mit neuen Züchtungstechniken optimiert wurden und nicht transgen sind, als „gentechnikfrei“ vermarktet. Diese Kennzeichnung wäre in Europa derzeit rechtlich nicht zulässig. Gleichzeitig lässt sich nach heutigem Forschungsstand nicht nachweisen, ob Erzeugnisse aus Genom-editierten oder konventionell gezüchteten Pflanzen stammen. Aber selbst wenn dies möglich wäre, müsste man die Logistikkosten und den technischen und bürokratischen Aufwand für die Warentrennung berücksichtigen. Dies würde sich wiederum auf die Lebensmittelpreise und somit nachteilhaft für Verbraucher auswirken.

Bringt die Situation also Nachteile für Unternehmen in Deutschland und Europa?

Selbstverständlich. Agrarimporte könnten an der Grenze zur EU in großen Mengen zurückgewiesen werden. Wenn der europäische Wirtschaftsraum sich von internationalen Handelsströmen abschottet, weil dort pflanzliche Produkte im Umlauf sein könnten, die auf neue Züchtungstechniken zurückgehen, dann schadet dies langfristig der Wettbewerbsfähigkeit. Die nicht kontrollierbare, „zufällige“ Einfuhr von Genom- editierten Waren birgt zudem ein ständiges Risiko für mögliche Skandalisierung oder unbeabsichtigte Rechtsverstöße. Dies belastet den internationalen Agrarhandel. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen aus dem EU-Raum können so im internationalen Vergleich wirtschaftlich ins Hintertreffen geraten. Letztendlich hat die aktuell mangelhafte Regelung Auswirkungen auf alle Stufen der Wertschöpfungskette – Forscher, Züchter, Erzeuger und Händler, Behörden, bis hin zum Verbraucher.

Und wie könnte sich dies auf den Welthandel und die Agrarproduktion auswirken?

Die EU ist nach den USA und vor China zweitgrößter Importeur von Agrarhandelsprodukten und hat damit einen nicht zu unterschätzenden Einfluss am Weltmarkt. Europäische Importeure beziehen jetzt schon weniger Ware aus Ländern, in denen Genom-editierte Sorten angebaut werden. Sie wollen um jeden Preis vermeiden, versehentlich nicht zugelassene Produkte einzuführen. Vor allem China, die USA, Russland und auch Brasilien werden dies als wichtige Handelspartner langfristig zu spüren bekommen. Um weiterhin die innereuropäische Nachfrage zu bedienen, müssten die betroffenen Rohwaren verstärkt innerhalb der EU angebaut werden. Dem stehen sowohl klimatische als auch politische Gründe wie beispielsweise Ziele der Farm- to-Fork-Strategie entgegen.

Frankreich hat vor Kurzem einen Erlass entworfen, der Rapssorten, die aus einer zufälligen In-Vitro-Mutagenese hervorgehen, für das Inverkehrbringen und den Anbau verbietet. Welche Auswirkungen haben aus Ihrer Sicht solche Alleingänge von EU-Mitgliedstaaten?

Es gilt definitiv zu verhindern, dass der Erlass umgesetzt wird, denn dies würde den Anbau und das Inverkehrbringen der betroffenen Sorten in Frankreich massiv erschweren. Auch den EU-Binnenhandel und Errungenschaften wie den freien Warenverkehr und rechtliche Harmonisierung würde diese nationale Regelung deutlich beeinträchtigen. Das Beispiel zeigt eindrücklich die negativen Konsequenzen nationaler Alleingänge und die daraus resultierenden Probleme in der praktischen Umsetzung. Das gilt es auch bei den neuen Züchtungstechniken unbedingt zu vermeiden. Momentan gehen die Entwicklungen hier aber in eine positive Richtung: Nachdem sich zahlreiche Mitgliedstaaten, Verbände und Organisationen in die Diskussion ein- und ihre Argumente gegen den französischen Entwurf vorgebracht haben, wurde die Frist eines möglichen Inkrafttretens noch einmal verschoben. Die Verunsicherung der Wirtschaft bleibt damit aber weiter bestehen.

Wenn der europäische Wirtschaftsraum sich von internationalen Handelsströmen abschottet, weil dort pflanzliche Produkte im Umlauf sein könnten, die auf neue Züchtungstechniken zurückgehen, dann schadet dies langfristig der Wettbewerbsfähigkeit.

Manfred Thering, Geschäftsführer bei der HaBeMa Futtermittel GmbH & Co KG